Verkaufs- und Bezahlungbedingungen des Unternehmens P.I.A International (G..m.b.H.), gegründet in Maaseik.
  • 1. ALLGEMEIN

    Diese Verkaufsbedingungen finden ausscließlich Anwendung auf aller unseren Angeboten und Ubereinstimmungen, ungeachtet eine Verweisung von dem Käufer nach seinen eigenen oder andere allgemeine Bedingungen. Minimumorder 200 €.
  • 2. ANGEBOTE

    Angebote sind nicht bindend. Eine Kaufsübereinstimmung kommt zustande, am Moment der Verkäufer die Order schriftlich akzeptiert hat. Der Verkäufer hat das Recht, Bestellungen ohne Angabe der Gründe zu verweigeren und per Nachname zu lieferen.
  • 3. LIEFERZEIT

    Der Verkäufer darf die Order teilweise lieferen, es sei denn daß eine andere Reglung getroffen ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dem Käufer zu enschädigen, wenn die nicht – Lieferung die Folge ist von Ubermacht, und wenn andere Leute, wo der Verkäufer abhängig von ist Ihre Verpflichtungen nicht nachkommen. Die aufgegeben Lieferzeiten dürfen nicht betrachtet werden als fatale Terminen.Der Verkäufer ist verpflichtet die genannte Lieferzeit zu respektieren, aber er ist nicht verantwortlich für die Uberschreitung davon.In diesem Fall hat der Käufer kein Recht auf Schadenersatz und/oder Auflösung der Vereinbarung.
  • 4. EIGENTUMSVORBEHALT

    Die gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus der Verkaufsübereinstimmung ist nachgekommen. Der Käufer hat das volle Eigentum über die Güter, wenn er alles bezahlt hat am Verkäufer. Wenn der Verkäufer die Güter noch nicht vollstänidg bezahlt hat, darf der Verkäufer diese Güternicht als Unterpfand bilden an anderen.Der Käufer wird geachtet die Güter zu verwenden in einer normalen Betriebsausubung. Wenn der Käufer die Güter nicht bezahlt auf die übereingekommen Termin, darf der Verkäufer diese Güter züruck mitnehmen. Wenn es Schaden gibt an Güter die noch nicht bezahlt sind beim Kunden, ist er verantwortlich für die Kosten und die Rente.
  • 5. PREISE

    Alle Angebote sind freibleibend, es sei denn daß etwa anders schriftlich bestätigt is bei m Verkäufer. In diesem letzten Fall kann der Verkäufer das Angebot annulieren, solange der Käufer das Angebot nicht akzeptiert hat.Alle Preise sindexclusiv MWS und ausgedrücktin Euros, es sei denn daß es anders bestimmt ist. Jede Preisangabe ist freibleibend und ist nicht bindend für den Verkäufer, es sei denn daß das Gegenteil schriftlich bestimmt ist.Wenn sich eine Änderung auftritt im Preis, nach Schliessung der Vereinbarung, wird der Preis geändert,rechnen mit den Gesetzesvorschriften.
  • 6.DIE BEZAHLUNG

    Die Bezahlung soll ins netto geschehen.Ohne einige Abzug oder Aufrechnung, mit Einzahlung oder Überweisung auf ein duch die Verkäufer angedeute Bankkonto, äußerlich zwischen 30 Tagen nach die Rechnungdatum. Dieser Zahlungsfrist kann mann betrachten wie ein verhängnisvolle Termin. In Geschichte von :
    a. Der Kaufer in Zustand von Konkurs erklärt wird, bis Bezitstum Distanz übergeht, beziehungsweise eine Aufforderung zu bekommen von Moratorium. b. Beschlag auf das Ganze ob ein Teil vondas Vermögen von der Kaufer wird gelegt c. Der Kaufer stirft ob entmündigt. d. Der Kaufer einige aus Kraft der Gesetz ob von diese Bedingungen auf ihm ruhende Verplichtungen nicht nachkommt. e. Der Kaufer handelt im Widerspruch mit einige gesetzliche ob ausdiese BedingungenweiterflieBen, auf ihm ruhende Verplichtungen. f. Der Kaufer lasst ein Rechnungbetragnach ob ein Teil davon zwischen derdafür angenommen Termin zu begleichen. g. Der Kaufer übergeht zu ein Streik ob übertragung von sein Betrieb ob ein wichtig Teil davon.
  • 7. ZINSEN UND KOSTEN

    Wenn die Bezahlung nichtinnerhalb der angenommen Terminstattgefunden hättet ist der Kaufer vonRechts wegen ins Verzäumnisund ein Zins von 1%monatlich entschuldigd über das offenstehende Rechnungbetrag. Alle zu machen rechtliche Kosten, auch dieser welcher das Liquidationtarifüberschreidet und alle außer rechtliche Kosten sind für die Rechnung von den Kaufer. Die AußerrechtlicheInkassospesen.beträgen mindestens 15% mit Zins durch den Kaufer entschuldigden Betrag
  • 8. REKLAMATIONEN

    Eventuelle Reklamationen werden durch der Verkaufer in händlung genommen, wenn es unmittelbar innerhalb 8 Tagen nach ablieferung von der betreffs Sachen schriftlich haben erreicht, unter genaue Angabe von der Art und den Grund den Reklamationen. Der Kaufer wird geachtet nach dem verstreichen der Termin das gelieferte Beziehungsweise die Rechnung acceptiert zu haben, es sei den daß Fehler betrifft die nicht sofort festgestellt würden. Nach dem des Termin werden die Klage nicht mehr behändelt. Wenn der Kaufer eine Klage einricht hat er noch immer seine Bezahlungsverpflichtungen gegen der Verkaufer. Die gelieferte Güter können allein retuschiert werden nach schriftliche Billigung des Verkaufers.
  • 9. ÃœBERMACHT

    In Fallübermacht hat der Verkaufer das Recht um seiner Wahl und ohnerechtmessige VermittlungdieAusfürung der übereinstimmung zu verschieben denn richtig die übereinstimmung ganz oder teilweise aufgelöst zu erklären ohne zu einige Schadenersatz erhalten zu sein. Der Kaufer hat in Fall der Übermacht des Verkaufers nicht dat Recht die Ubereinstimming auf zu lösen.Unter Übermacht wird vestanden jede umständlichkeit wodurch die Nachkomming der übereinstimmund durch der Verkaufer vernünftigerweise duch der Kaufer nicht mehr verlangt werden kann., darunter in jeden Fall einbegriffen Kriegsgefahr, Burgerkrieg, Aufruhr, überschwemmungskatastrophe, Arbeitsstreik, Arbeitersausschliesung, Transportschwierigkeiten, Feuer, Stattmaßnamen, worunter in jedem Fall In und ausführ verboten Kontingentierungen und Betriebssturingen bei Verkaufer oder seiner Lieferanten
  • 10. VERANTWÖRTLICHKEIT

    Mögliche Problemen überdie zu liefern oder gelieferte Sachen werden durch die Partijen, Kaufer und Verkaufer, möglichst viel in gute überlegung gelöst werden. Im Fall es Klage gibt die seitig durch Kaufer bei Verkaufer eingereicht sind ist der Verkaufer ausslieslich verpflichtet Zu dem Ersatz den gelieferten ungeeignete Sache. Der Verkaufer wird die Sachedie Ersatz werden mussen möglich snell liefern an Kauferzu auf dem augenblick geltende Preise. Der Kaufer ist verpflichtet die Mangelhafte Sache zu retuschieren am Verkaufer. Der Kaufer sichert sich der Verkaufer vorAnsprache zum Schadenersatzvon andern des Kaufers soweit das Gesetz das erlaubt.
  • 11. GARANTIE UND SICHERSTELLUNG DURCH KAUFER UND AUSSLIESSUNG DIE VERANTWÖRTLICHKEIT BEI PRODUKTIONSAUFTREGE.

    Wenn der Kaufer amVerkaufer ein Auftrag gibt zum verlieren produziern vonbestimmten Modellen und /oder Artikeln erklärt und garantiert der Kaufer dass erder jenigen Berechtigte ist zu den intellektuele Eigentumsrechten auf diesem Modelle und /oder Artikel. Der Verkaufer ist nicht verantwörtlich für Schade welcher fortkommt aus ansprache von andernund Eingriff auf Ihrintellectuel Eigentumsrecht und /oder anverwante Rechten.
  • 12. TRANSPORT

    Das Transport der Sache ist für Rechnung und Risiko des Kaufers. Der Kaufer ist verantwörtlich für eine eventuelle Versicherung;;auch im Fall franco geliefert wird. Von diese bestimmung kann nur schriftlicht abgewichen werden.
  • 13. BELGISCH RECHT

    Auf alle Übereinstimmungen des Verkaufers gilt aussließig das Belgisch Recht.
  • 14. UNEINIGKEITEN

    Parteien werden versuchen eventuelle Uneinigkeuten auf gütlichen weg zu lösen.Wenn das nicht möglich ist is das Gericht van Tongeren und Maaseik befugt.
  • 15. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

    Der Kaufer erklärt die verderbliche Bedingungen zu akzeptieren : durch die Übereinstimmung mit dem Verkaufer. Von den Bestimmungen diesen algemeine lieferungs und bezahlungs bedienungen kann nur abgewegen werden wenn und fur soweit wir das schriftlich am Kaufer bestätigt haben.
  • Kontaktieren Sie PIA.

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    PIA International
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    communikation@piasofttoys.com